Büro- & Gebäudereinigung
Unterhalts- und Grundreinigung für Büros, Geschäfte und Gewerbeflächen – im vereinbarten Rhythmus und nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
S&C ServiceReinigung · Hygiene
Schnee und Glätte auf dem Gehweg vor dem Grundstück müssen in Lübeck die Eigentümer beseitigen – was nachts fällt, werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, danach unverzüglich bis 20 Uhr. Wer das nicht selbst übernehmen kann, muss nach der Straßenreinigungssatzung eine geeignete Person beauftragen. S&C Service räumt und streut für Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe – in dem Umfang und zu den Zeiten, die wir vorher mit Ihnen festlegen.

In Lübeck hat die Hansestadt das Räumen und Streuen auf Gehwegen, Verbindungs- und Treppenwegen und begehbaren Seitenstreifen per Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen – ausgenommen sind Straßen der Winterdienstklasse W 0 laut Straßenverzeichnis. Geräumt wird in der Breite, die Fußgänger brauchen, wo möglich 1,5 Meter. Auf dem eigenen Grundstück gilt zusätzlich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Schnee auf dem Gehweg vor dem Grundstück in der Breite, die Fußgänger brauchen – in Lübeck wo möglich 1,5 Meter, an Haltestellen auf dem Gehweg bis zur Bordsteinkante.
Mit abstumpfendem Streugut wie Sand oder Granulat. Auftaumittel wie Salz dürfen auf Lübecker Gehwegen nicht verwendet werden.
Wege vom Hauseingang zur Straße, Treppen, Stellplätze und Zufahrten, auf denen Bewohner, Besucher und Lieferanten gehen.
Standplatz und Transportweg der Abfallbehälter müssen nach der Lübecker Abfallwirtschaftssatzung auch im Winter verkehrssicher sein.
Auf dem fahrbahnseitigen Drittel des Gehwegs oder am Fahrbahnrand, wo vorhanden im eigenen Vorgarten; Rinnsteine, Einläufe und Hydranten bleiben frei.
Saisonzeitraum, Flächen und Einsatzzeiten werden vorab vereinbart – am besten schriftlich und mit einem Plan der Flächen.
Wer seine Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, riskiert mehr als einen Hinweis der Stadt. Die Hansestadt kann die nötigen Maßnahmen auf Kosten des Pflichtigen anordnen, Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, und nach einem Sturz drohen Schadensersatzforderungen. Deshalb lohnt sich eine Vereinbarung, die vor dem ersten Schnee steht – mit klaren Flächen, Zeiten und Zuständigkeiten.
Für Privathaushalte gilt außerdem: Der Winterdienst auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück zählt nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG – auf der Fahrbahn nicht.
Mit einer klaren und eindeutigen Vereinbarung – am besten schriftlich – geht das Räumen und Streuen auf den beauftragten Dienst über. Ihre eigene Pflicht verengt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann darauf zu kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird (BGH, VI ZR 126/07). Gegenüber ihren Mietern haften Vermieter für Fehler eines beauftragten Dienstes aus dem Mietvertrag grundsätzlich wie für eigene (BGH, Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23).
Das betrifft die zivilrechtliche Haftung. Gegenüber der Hansestadt bleiben Sie Reinigungspflichtige oder Reinigungspflichtiger. Zeiten, Breiten und Streumittel auf dieser Seite gelten für Lübeck; andere Gemeinden regeln den Winterdienst in eigenen Satzungen.
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, gültig seit 1. Januar 2026:
Quelle: Satzung und Winterdienst-Merkblatt der Entsorgungsbetriebe Lübeck (Stand Januar 2026). Die Satzung wird regelmäßig geändert – maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.
Wir sehen uns Gehweg, Zugänge und Stellplätze an und klären, welche Flächen die Satzung Ihnen zuweist und was zusätzlich geräumt werden soll.
Flächenplan, Einsatzzeiten, Streumittel, Saisonzeitraum und Vergütung werden klar vereinbart – am besten schriftlich.
Bei Schnee und Glätte wird innerhalb der vereinbarten Zeiten geräumt und gestreut.
Das Streugut wird entfernt, wie es die Satzung verlangt, und gemeinsam wird geprüft, was im nächsten Winter anders laufen soll.
Nach der Lübecker Straßenreinigungssatzung in der Fassung ab 1. Januar 2026 müssen Schnee und Glätte aus der Nacht werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein. Tagsüber gilt: unverzüglich nach dem Schneefall räumen und bei Glätte streuen. Die Pflicht endet um 20 Uhr. Andere Gemeinden legen in ihren Satzungen eigene Zeiten fest.
Auf Gehwegen nicht. Die Straßenreinigungssatzung verbietet dort auftauende Mittel wie Salz; verwendet werden sollen abstumpfende Stoffe wie Sand oder Granulat. Katzenstreu ist nach Auskunft der Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Wegsicherung ungeeignet. Wer streut, muss das Streugut später auch wieder entfernen – deshalb gehört das Aufkehren im Frühjahr mit in die Vereinbarung.
Nicht vollständig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht die Pflicht zum Räumen und Streuen mit einer klaren und eindeutigen Vereinbarung auf den Dienst über; Sie müssen dann noch kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. Vermieter haften ihren Mietern aus dem Mietvertrag grundsätzlich für Fehler des beauftragten Dienstes wie für eigene. Gegenüber der Hansestadt bleiben Sie Reinigungspflichtige oder Reinigungspflichtiger.
Die Flächen mit Plan, die Einsatzzeiten nach der Satzung Ihres Ortes, die Streumittel, der Saisonzeitraum, die Vergütung und wer das Streugut im Frühjahr entfernt. Sinnvoll ist außerdem, die Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme festzuhalten. Der Bundesgerichtshof ordnet den Winterdienst als Werkvertrag ein: Wird nicht vollständig geräumt, kann die Vergütung gemindert werden.
Der Winterdienst ist für Lübeck gedacht. Ob ein Objekt im Umland möglich ist, hängt von Lage und Einsatzzeiten ab – fragen Sie uns einfach. Wichtig: Jede Gemeinde regelt Zeiten, Breiten und Streumittel in ihrer eigenen Satzung; für ein Objekt außerhalb Lübecks gelten deren Vorgaben, nicht die Lübecker.
Unterhalts- und Grundreinigung für Büros, Geschäfte und Gewerbeflächen – im vereinbarten Rhythmus und nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Regelmäßige oder einmalige Reinigung im Privathaushalt und die Grund- und Unterhaltsreinigung von Ferienwohnungen.
Für welche Einrichtungen S&C Service arbeitet – und wie die Zusammenarbeit mit Bestattern und Rettungsdiensten aussieht.
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