Branchen & Kooperationen

Für Büros, Läden, Praxen – und Einrichtungen mit Hygieneplan.

Ob Unternehmen, Vermieter oder Privathaushalt: Die Anforderungen sind verschieden, der Anspruch an Gründlichkeit ist derselbe. Und wo Hygiene vorgeschrieben ist – in Praxen, Pflege, Kitas und Rettungsdienst –, kommt das Wissen eines Desinfektors dazu.

Leeres Wartezimmer einer Arztpraxis in hellen Farben

Büros & Verwaltungen

Für Büros, Kanzleien und Verwaltungen übernimmt S&C Service die regelmäßige Unterhaltsreinigung nach Leistungsverzeichnis – zu Zeiten, die den Arbeitsalltag nicht stören. Fenster, Glasflächen und Teppiche lassen sich im selben Auftrag mitreinigen.

Einzelhandel & Schaufenster

Im Geschäft entscheidet der erste Blick: Schaufenster, Eingangstür und Verkaufsfläche sollen einladend wirken. S&C Service reinigt Schaufenster im festen Rhythmus – nach Absprache vor der Ladenöffnung – und übernimmt auf Wunsch die Unterhaltsreinigung von Verkaufs- und Nebenräumen.

Arzt-, Zahnarzt- & Therapiepraxen

Praxen brauchen eine Reinigung, die den Hygieneplan umsetzt, und einen Hygieneplan, der zur Praxis passt. S&C Service bietet beides – für Arzt-, Zahnarzt-, Physio- und Ergotherapiepraxen – und in Praxen mit eigener Aufbereitung die Reinigung und Desinfektion von Instrumenten vor Ort.

Tattoo-, Kosmetik- & Fußpflegestudios

Wo mit Nadeln, Klingen oder an offenen Hautstellen gearbeitet wird, gelten besondere Hygieneanforderungen. S&C Service reinigt Studios gründlich und desinfizierend dort, wo der Hygieneplan es vorsieht – Böden, Glas und Nebenräume eingeschlossen.

Ferienwohnungen & Vermieter

Vermieter von Ferienwohnungen brauchen jemanden, auf den sie sich zwischen Abreise und Anreise verlassen können. S&C Service übernimmt die Grund- und Unterhaltsreinigung von Ferienwohnungen und auf Wunsch die Fenster – Umfang und Ablauf stimmen wir mit Ihnen ab.

Hausverwaltungen & Eigentümer

Für Wohn- und Geschäftshäuser übernimmt S&C Service Reinigung, Fensterreinigung und in Lübeck den Winterdienst. Und wenn eine Wohnung nach einem Todesfall, bei Vermüllung oder nach einem Fäkalienschaden wieder nutzbar werden muss, auch die Spezialreinigung – gründlich und mit möglichst wenig Aufsehen im Haus.

Gewerbe & Industrie

Für Gewerbe- und Produktionsflächen übernimmt S&C Service Unterhalts-, Grund- und Maschinenreinigung, reinigt Sozialräume und Sanitärbereiche und übernimmt bei Bedarf die Desinfektion, etwa nach einem Krankheitsfall im Team.

Pflegeeinrichtungen & Heime

In Pflegeeinrichtungen und Heimen leben Menschen mit geschwächter Abwehr eng zusammen; Pflegeeinrichtungen müssen nach § 35 IfSG, Heime nach § 36 IfSG einen Hygieneplan führen. Eine desinfizierende Reinigung nach diesem Plan, die den Alltag der Bewohner respektiert, und ein Desinfektor, der bei einem Ausbruch weiß, was zu tun ist, schützen Bewohner und Personal.

Kitas & Kindergärten

In Kitas werden Infekte schnell weitergegeben. Eine routinemäßige Desinfektion ist hier in der Regel nicht nötig – wohl aber gründliche Reinigung, gezielte Desinfektion nach Verunreinigungen und ein klarer Ablauf bei Ausbrüchen, etwa mit Noroviren.

Rettungsdienste & Krankentransport

In Schleswig-Holstein müssen Rettungsdienstträger und Krankentransportunternehmen einen eigenen Hygieneplan aufstellen (§ 10 SHRDG-DVO). Nach einem Infektionstransport wird das Fahrzeug danach gezielt desinfiziert, bevor es wieder eingesetzt wird. S&C Service bietet diese Fahrzeugdesinfektion als feste Zusammenarbeit an.

Krankenhäuser & Kliniken

In Krankenhäusern regeln Hygienefachpersonal und Hygienepläne die Abläufe. S&C Service unterstützt dort, wo zusätzliche Kapazität gebraucht wird – etwa bei Schlussdesinfektionen, nach Ausbrüchen oder bei Sonderreinigungen.

Hospize

Im Hospiz steht der Mensch in seiner letzten Lebenszeit im Mittelpunkt. Reinigung und Desinfektion müssen dort besonders rücksichtsvoll erfolgen – leise, abgestimmt und mit Respekt vor Bewohnern und Angehörigen.

Bestattungsunternehmen

Nach einem Todesfall in der Wohnung holen Bestattungsunternehmen den Verstorbenen ab – danach stellt sich die Frage nach der Reinigung. Zugleich legen sie nach der DGUV Information 214-021 die Reinigung und Desinfektion ihrer Arbeitsbereiche und Fahrzeuge in einem Hygiene- und Desinfektionsplan fest. S&C Service bietet Bestattungsunternehmen für beides eine feste Zusammenarbeit an.

Kooperation

Zusammenarbeit mit Bestattern und Rettungsdiensten

Bestattungsunternehmen und Rettungsdienste arbeiten an Orten und in Fahrzeugen, die danach gereinigt und desinfiziert werden müssen. S&C Service bietet ihnen dafür eine feste Zusammenarbeit an: einen Ansprechpartner, kurze Wege und einen staatlich anerkannten Desinfektor, der weiß, worauf es ankommt.

LeichenfundorteReinigung, Desinfektion und Geruchsbeseitigung, nachdem der Verstorbene überführt ist.
FahrzeugdesinfektionRettungs-, Krankentransport- und Bestattungsfahrzeuge, etwa nach Infektionstransporten.
Versorgungs- und KühlräumeReinigung und Desinfektion von Hygiene-, Versorgungs- und Kühlräumen.
Zusammenarbeit

Ihr Objekt, Ihr Bedarf – sprechen wir darüber.

Ob regelmäßige Reinigung, einmalige Desinfektion oder feste Kooperation: Beschreiben Sie kurz, worum es geht, und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.