Kontamination & Geruch
Reinigung und Desinfektion nach Fäkalienschäden, bei Taubenkot oder Vermüllung – und Beseitigung hartnäckiger Gerüche an der Ursache.
S&C ServiceReinigung · Hygiene
Nach einem Todesfall, einem Unfall oder einer Gewalttat bleiben Spuren, die eine gewöhnliche Reinigung nicht beseitigt: Blut, Körperflüssigkeiten, Keime und Gerüche. S&C Service reinigt und desinfiziert solche Räume mit der Fachkunde eines staatlich anerkannten Desinfektors – ruhig, respektvoll und in Absprache mit Ihnen.

Tatortreinigung ist die Reinigung, Desinfektion und Geruchsbeseitigung von Räumen, in denen nach einem Todesfall, einem Unfall oder einer Gewalttat Blut, Körperflüssigkeiten oder Verwesungsspuren zurückgeblieben sind. Dazu gehören oft der Rückbau durchtränkter Materialien und deren Entsorgung. Haben Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt, beginnt sie erst nach deren Freigabe.
Reinigung und Desinfektion nach einem unbemerkten Todesfall – auch wenn der Verstorbene längere Zeit nicht gefunden wurde.
Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und Rückständen von Böden, Wänden, Möbeln und Textilien.
Desinfektion aller betroffenen Flächen mit einem Mittel, dessen Wirkungsbereich zu den möglichen Erregern passt. „Begrenzt viruzid" erfasst etwa die über Blut übertragbaren Hepatitis-B- und -C-Viren und HIV, weil diese Viren behüllt sind.
Beseitigung von Verwesungsgeruch an der Ursache – durch Entfernen der Quelle, nicht durch Überdecken.
Rückbau durchtränkter Bodenbeläge, Polster und Matratzen nach Absprache mit dem Eigentümer – und dicht verpackte Entsorgung über einen zugelassenen Entsorgungsweg.
Übergabe eines wieder betretbaren Raums an Angehörige, Vermieter oder Hausverwaltung.
Ein Todesfall in der Wohnung trifft Angehörige unvorbereitet. Neben der Trauer stehen Fragen, die niemand gern stellt: Wer räumt auf, wer entfernt die Spuren, wie wird der Geruch wieder los? Eine Tatortreinigung nimmt diese Aufgabe ab – mit Abstand zu dem, was geschehen ist, und mit Respekt vor dem, was bleibt.
Für Vermieter und Hausverwaltungen geht es um etwas anderes: Die Wohnung soll so bald wie möglich wieder nutzbar sein, und das Haus soll davon möglichst wenig merken. Beides verlangt dieselbe Grundlage – Reinigung und Desinfektion, die nicht an der Oberfläche aufhören.
Blut und Körperflüssigkeiten können Krankheitserreger enthalten und dringen in Fugen, Estrich, Polster und Holz ein. Was oberflächlich sauber aussieht, riecht oft weiter und bleibt ein Hygieneproblem. Deshalb gehören zu einer Tatortreinigung Schutzausrüstung, der Rückbau betroffener Materialien, eine Desinfektion mit passendem Wirkungsbereich und eine sichere Entsorgung.
Nach einem Todesfall stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei der Leichenschau den Tod fest. Gibt es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, wird die Polizei eingeschaltet – dann bleibt der Ort bis zur Freigabe unverändert. Ordnet das Gesundheitsamt eine Desinfektion an, dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die das Robert Koch-Institut anerkannt hat (§ 18 IfSG).
Haben Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt, bleibt der Ort bis zu ihrer Freigabe unverändert. Nach einem natürlichen Tod ohne Ermittlungen kann gereinigt werden, sobald der Verstorbene abgeholt wurde.
Die Rechnung geht an den Auftraggeber. Wer die Kosten am Ende trägt – etwa Erben, Eigentümer oder Vermieter –, hängt vom Einzelfall ab; ob ein Versicherer etwas erstattet, regelt allein der Vertrag. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.
In Mietwohnungen gehören Bodenbeläge und Einbauten in der Regel dem Vermieter; ihr Rückbau wird mit ihm abgestimmt. In Gebäuden, deren Bau vor November 1993 begann, können alte Bodenplatten und Kleber Asbest enthalten – bei Verdacht wird das Material vorher untersucht und nur mit Sachkunde entfernt.
Sie schildern kurz, was geschehen ist. Wir klären, ob eine Freigabe nötig ist, wer den Auftrag erteilen darf und wie alt das Gebäude ist.
Vor Ort oder anhand von Angaben entsteht eine Einschätzung und ein schriftliches Angebot.
Mit Schutzausrüstung werden Spuren entfernt, Materialien zurückgebaut und Flächen desinfiziert.
Gerüche werden an der Ursache behandelt, kontaminiertes Material wird fachgerecht entsorgt.
Sie erhalten den Raum zurück – auf Wunsch mit einer kurzen schriftlichen Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.
Haben Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt – etwa weil die Todesursache unklar war –, wird bis zu deren Freigabe nichts verändert. Nach einem natürlichen Tod ohne Ermittlungen kann gereinigt werden, sobald der Verstorbene vom Bestatter abgeholt wurde. S&C Service klärt beim ersten Anruf, ob eine Freigabe nötig ist und ob sie vorliegt.
Die Rechnung zahlt, wer den Auftrag erteilt. Wer die Kosten am Ende trägt – etwa Erben, Eigentümer oder Vermieter –, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Rechtsfrage. Wer noch nicht entschieden hat, ob er ein Erbe annimmt, sollte sich vor der Beauftragung beraten lassen: Die Frist für eine Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen.
Das regelt allein Ihr Vertrag. In den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft für die Hausratversicherung ist ein Todesfall kein versichertes Ereignis; ersetzt werden dort Schäden durch versicherte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag bei Ihrem Versicherer nach. Das schriftliche Angebot von S&C Service können Sie dafür weitergeben.
Stark durchtränkte Matratzen, Polster oder Teppiche lassen sich meist nicht mehr hygienisch aufbereiten und werden entsorgt. Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke gehören zum Nachlass – was damit geschieht, entscheiden die Erben oder ein Nachlasspfleger. Deshalb wird vor Beginn gemeinsam festgelegt, was gesichert, gereinigt oder entsorgt wird. Nichts wird ungefragt weggeworfen.
Wenn Blut oder Körperflüssigkeiten in Fugen, Estrich oder Holz eingedrungen sind, bleibt oft nur der Rückbau – sonst kehrt der Geruch zurück. In Mietwohnungen wird das mit dem Eigentümer abgestimmt. In Gebäuden, deren Bau vor November 1993 begann, können alte Bodenplatten und Kleber Asbest enthalten; bei Verdacht wird das Material vorher untersucht und nur mit Sachkunde entfernt. Nennen Sie deshalb bitte das Baujahr.
Verwesungsgeruch sitzt dort, wo Flüssigkeit eingedrungen ist – in Bodenbelägen, Fugen, Estrich oder Polstern. Er verschwindet erst, wenn diese Quelle entfernt und die Fläche gereinigt ist. Duftstoffe und Geruchsbinder überdecken ihn nur. Deshalb setzt die Reinigung an der Ursache an; ob danach eine zusätzliche Geruchsbehandlung sinnvoll ist, hängt von Raum und Material ab.
Eine Tatortreinigung lässt sich nicht unsichtbar machen, aber zurückhaltend. S&C Service arbeitet diskret, spricht Termine mit Ihnen ab und trägt Material so aus dem Haus, dass möglichst wenig Aufmerksamkeit entsteht. Auskünfte an Dritte gibt es nur mit Ihrem Einverständnis, soweit nicht Behörden sie verlangen dürfen.
Reinigung und Desinfektion nach Fäkalienschäden, bei Taubenkot oder Vermüllung – und Beseitigung hartnäckiger Gerüche an der Ursache.
Flächen- und Schlussdesinfektion nach Infektionsfällen und Fahrzeugdesinfektion – geplant und ausgeführt von einem staatlich anerkannten Desinfektor.
Für welche Einrichtungen S&C Service arbeitet – und wie die Zusammenarbeit mit Bestattern und Rettungsdiensten aussieht.
Schildern Sie kurz Ihre Lage – telefonisch oder über das Formular. Sie erhalten eine Einschätzung und ein unverbindliches Angebot.