Hygieneberatung & Hygienepläne

Hygienepläne, die im Alltag funktionieren.

Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Rettungsdienste müssen ihre Hygiene festlegen – und diese Festlegungen müssen zum Alltag passen. S&C Service berät Sie, erarbeitet mit Ihnen Hygiene- sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne, schult Ihr Team und unterstützt Ihre Hygienebeauftragten.

Besprechung über einen Hygieneplan an einem Tisch

Was steht in einem Hygieneplan?

Ein Hygieneplan legt fest, wie eine Einrichtung Infektionen vorbeugt: was gereinigt und desinfiziert wird, wann, womit, wie und von wem – dazu Händehygiene, Wäsche, Abfall und das Vorgehen bei ansteckenden Erkrankungen. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein Teil davon. Vorgeschrieben ist der Hygieneplan unter anderem für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Rettungsdienste.

Leistungsumfang

Was dazugehört

Hygienepläne

Entwurf und Überarbeitung gemeinsam mit Ihnen – passend zu Räumen, Abläufen und geltenden Vorgaben. Die Freigabe trifft Ihre Einrichtungsleitung.

Reinigungs- und Desinfektionspläne

Übersichtlich für den Arbeitsplatz: welche Fläche, wann, womit, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit und von wem.

Unterstützung für Hygienebeauftragte

Checklisten, Schulungsbausteine und die fachgerechte Umsetzung von Reinigung und Desinfektion – für die Hygienebeauftragten Ihrer Einrichtung.

Schulungsbausteine

Praxisnahe Einheiten zu Händehygiene, Reinigung, Desinfektion und Schutzausrüstung, die Sie in Ihre jährliche Unterweisung einbinden.

Vorbereitung auf Begehungen

Unterlagen sichten, offene Punkte benennen, Maßnahmen planen – bevor das Gesundheitsamt kommt.

Vorgehen bei Ausbrüchen

Festgelegte Abläufe für den Ernstfall, damit bei einem Ausbruch niemand erst suchen muss.

Wer einen Hygieneplan braucht

Das Infektionsschutzgesetz schreibt Hygienepläne ausdrücklich vor: nach § 23 Abs. 5 unter anderem für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse-, Reha- und Entbindungseinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste; nach § 35 Abs. 1 für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste; nach § 36 Abs. 1 für Kitas, Horte, Schulen und Heime sowie Gemeinschaftsunterkünfte. Diese Einrichtungen überwacht das Gesundheitsamt.

Arzt- und Zahnarztpraxen müssen nach § 23 Abs. 3 IfSG die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Hygienemaßnahmen treffen. Einen schriftlichen Hygieneplan verlangt für sie der Arbeitsschutz (TRBA 250), und die KRINKO empfiehlt ihn auch Praxen, für die das IfSG ihn nicht eigens vorschreibt.

In Schleswig-Holstein ergänzt die Medizinische Infektionspräventionsverordnung (MedIpVO) die Vorgaben für Krankenhäuser, ambulantes Operieren, Dialyse, Tageskliniken und krankenhausähnliche Reha-Einrichtungen. Rettungsdienstträger und Krankentransportunternehmen müssen nach § 10 SHRDG-DVO einen eigenen Hygieneplan aufstellen.

Was das Gesundheitsamt bei einer Begehung ansieht

Nach dem Erlass des Landes zur infektionshygienischen Überwachung gehören dazu unter anderem der Hygieneplan, Fortbildungen, Hygienefachpersonal und Hygienebeauftragte, die Trennung reiner und unreiner Arbeitsbereiche, der Umgang mit keimarmen und sterilen Materialien sowie Ver- und Entsorgung. Wer weiß, dass Plan und Alltag übereinstimmen, geht gelassener in eine Begehung.

Was wir übernehmen – und was nicht

Für Hygieneplan und Hygienemaßnahmen bleibt die Leitung Ihrer Einrichtung verantwortlich (§§ 23, 35 und 36 IfSG). S&C Service berät und arbeitet zu, die Festlegung trifft Ihre Einrichtung.

Hygienebeauftragte sind Beschäftigte Ihrer Einrichtung – nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein kann diese Aufgabe nicht extern wahrgenommen werden. Wo eine Hygienefachkraft vorgeschrieben ist, etwa beim ambulanten Operieren, ergänzen wir sie, ersetzen sie aber nicht.

Für wen

  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Kitas und Kindergärten
  • Alten- und Kinderheime
  • Hospize
  • Rettungsdienste und Krankentransport
  • Gemeinschaftsunterkünfte
Ablauf

So läuft es ab

  1. Erstgespräch

    Wo steht Ihre Einrichtung, welche Pläne gibt es, was steht an – etwa eine Begehung?

  2. Bestandsaufnahme

    Vor Ort werden Räume, Abläufe, eingesetzte Mittel und vorhandene Unterlagen gesichtet.

  3. Entwürfe und Empfehlungen

    Sie erhalten Entwürfe für Hygiene- und Desinfektionspläne, die zu Ihren Räumen und Ihrem Team passen – zur Freigabe durch Ihre Leitung.

  4. Umsetzung

    Schulungsbausteine für Ihr Team und auf Wunsch eine regelmäßige Durchsicht, wenn sich Vorgaben oder Abläufe ändern.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Braucht jede Arztpraxis einen Hygieneplan?

In aller Regel ja – wenn auch aus verschiedenen Gründen. Nach § 23 Abs. 3 IfSG müssen Praxen die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Hygienemaßnahmen treffen, und der Arbeitsschutz (TRBA 250) verlangt einen schriftlichen Hygieneplan für alle Arbeitsbereiche. Die KRINKO empfiehlt ihn ausdrücklich auch Praxen, für die das IfSG ihn nicht eigens vorschreibt.

Können Sie unser Hygienebeauftragter sein?

Nein – und das sagen wir offen. Hygienebeauftragte sind nach den Vorgaben der KRINKO und des Landes Schleswig-Holstein Beschäftigte Ihrer Einrichtung; die Aufgabe kann nicht extern wahrgenommen werden. S&C Service unterstützt Ihre Hygienebeauftragten mit Checklisten, Schulungsbausteinen und der fachgerechten Umsetzung von Reinigung und Desinfektion.

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneplan und Desinfektionsplan?

Der Hygieneplan ist das übergeordnete Dokument: Er beschreibt alle Maßnahmen zur Infektionsprävention einer Einrichtung. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein Teil davon und zeigt auf einen Blick, welche Fläche wann, womit, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit und von wem gereinigt oder desinfiziert wird. Er hängt dort, wo gearbeitet wird.

Wie oft muss ein Hygieneplan überarbeitet werden?

Ein Hygieneplan wird angepasst, sobald sich etwas ändert – neue Räume, neue Geräte, neue Mittel, geänderte Vorgaben – und darüber hinaus regelmäßig überprüft; Musterpläne für Gemeinschaftseinrichtungen nennen eine jährliche Durchsicht. Ein Plan, der nicht mehr zur Praxis passt, schützt nicht und fällt spätestens bei einer Begehung auf.

Können Sie unser Team schulen?

Ja – mit praxisnahen Schulungsbausteinen zu Händehygiene, Reinigung, Desinfektion und Schutzausrüstung, abgestimmt auf Ihre Räume und Ihren Hygieneplan. Die jährliche Unterweisung nach der Biostoffverordnung bleibt Pflicht des Arbeitgebers; die Bausteine lassen sich dort einbinden. Fortbildungen, die eine Verordnung durch Hygienefachpersonal vorschreibt, ersetzen sie nicht.

Passend dazu

Weitere Leistungen

Praxis- & Studioreinigung

Reinigung nach Ihrem Hygieneplan für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen sowie Studios, Pflege und Kitas – desinfizierend, wo der Plan es vorsieht.

OP-Instrumentenreinigung

Reinigung und Desinfektion von Instrumenten als Teil Ihrer Aufbereitung – vor Ort, mit Ihren Geräten und nach Ihren Arbeitsanweisungen.

Desinfektion

Flächen- und Schlussdesinfektion nach Infektionsfällen und Fahrzeugdesinfektion – geplant und ausgeführt von einem staatlich anerkannten Desinfektor.

Anfrage

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