Praxis- & Studioreinigung
Reinigung nach Ihrem Hygieneplan für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen sowie Studios, Pflege und Kitas – desinfizierend, wo der Plan es vorsieht.
S&C ServiceReinigung · Hygiene
Nach einer ansteckenden Erkrankung, einem Ausbruch im Pflegeheim oder einem Infektionstransport reicht Putzen nicht. Dann muss ein Mittel gewählt werden, das gegen den Erreger wirkt, und es muss so angewendet werden, dass es auch wirkt. Genau das ist die Aufgabe eines staatlich anerkannten Desinfektors.

Ein Desinfektor ist eine Fachkraft für Desinfektion: Er wählt Mittel und Verfahren passend zum Erreger, hält Konzentration und Einwirkzeit ein, schützt sich und andere und dokumentiert die Maßnahme. Anders als bei einer Reinigung geht es nicht um sichtbaren Schmutz, sondern darum, Krankheitserreger auf Flächen, in Räumen und an Gegenständen gezielt abzutöten oder zu inaktivieren.
Wischdesinfektion von Flächen und Gegenständen nach Erkrankungen und Ausbrüchen, etwa mit Noroviren oder multiresistenten Erregern.
Desinfektion eines Zimmers nach Entlassung, Verlegung oder Tod eines Bewohners oder Patienten mit einer ansteckenden Erkrankung.
Durchführung, wenn das Gesundheitsamt eine Desinfektion anordnet – ausschließlich mit Mitteln und Verfahren aus der RKI-Liste (§ 18 IfSG).
Desinfektion von Rettungs-, Krankentransport- und Bestattungsfahrzeugen nach dem Hygieneplan des Betreibers, etwa nach einem Infektionstransport.
Gezielte Desinfektion von Handkontaktflächen wie Türgriffen, Handläufen, Armaturen und Bedienelementen.
Nachvollziehbar festgehalten: was, wo, womit und mit welcher Einwirkzeit desinfiziert wurde.
Reinigung entfernt Schmutz und mit ihm einen Teil der Mikroorganismen – mechanisch, ohne sie abtöten zu wollen. Desinfektion geht weiter: Sie reduziert Krankheitserreger auf ein Maß, von dem keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Keimfreiheit ist dabei nicht das Ziel. In Fluren, Büros und Treppenhäusern genügt Reinigung. Wo Menschen behandelt oder gepflegt werden und wo ein Erreger nachgewiesen ist, braucht es gezielte Desinfektion.
Welche Flächen wie oft desinfiziert werden, legt der Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung fest. Häufig berührte und patientennahe Flächen werden dabei in einem Arbeitsgang desinfizierend gereinigt. Kommt es zu einem Ausbruch, kommen gezielte Maßnahmen hinzu – etwa eine Schlussdesinfektion der betroffenen Zimmer.
Wie viel dabei von der Sorgfalt abhängt, zeigt eine Zahl aus der Flächenempfehlung der KRINKO: Nach Schlussdesinfektionen war der Zielerreger in Untersuchungen in bis zu 60 Prozent der Fälle noch nachweisbar. Geschultes Personal und kontrollierte Abläufe verbessern das Ergebnis deutlich.
Nach § 17 des Infektionsschutzgesetzes kann das Gesundheitsamt Desinfektionsmaßnahmen anordnen und verlangen, dass damit geeignete Fachkräfte beauftragt werden. Bei solchen behördlich angeordneten Desinfektionen dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die das Robert Koch-Institut in seine Liste aufgenommen hat (§ 18 IfSG). Diese Mittel sind mit Blut als Belastung geprüft und werden deshalb oft in höherer Konzentration und mit längerer Einwirkzeit angewendet.
Für die routinemäßige Desinfektion in Praxen und Einrichtungen gilt dagegen die Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) als Auswahlhilfe. Welche Liste wann gilt, gehört zum Handwerkszeug eines Desinfektors.
Ein Desinfektionsmittel wirkt nur gegen die Erreger, für die es geprüft ist. Diese Angaben heißen Wirkungsbereiche – zum Beispiel bakterizid, begrenzt viruzid oder viruzid.
Gegen Noroviren empfehlen RKI und KRINKO Mittel mit „begrenzt viruzid PLUS" oder „viruzid"; „begrenzt viruzid" allein wirkt nur gegen behüllte Viren. Deshalb steht am Anfang jeder Desinfektion die Frage, worum es geht.
Auf jedem Desinfektionsmittel steht, wogegen es geprüft ist. Diese Begriffe entscheiden, ob ein Mittel zum Erreger passt:
Begriffe nach der Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts (19. Ausgabe) und der KRINKO-Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen (Fassung 2026).
Welcher Erreger, welche Räume, welche Vorgaben – vom Hygieneplan bis zur Anordnung des Gesundheitsamts.
Wirkungsbereich, Konzentration und Einwirkzeit werden passend zum Erreger festgelegt.
Sichtbare Verunreinigungen wie Blut oder Erbrochenes werden zuerst aufgenommen, dann wird desinfiziert – mit Schutzausrüstung.
Die Maßnahme wird festgehalten. Bei einer Schlussdesinfektion wird der Bereich erst nach Ablauf der Einwirkzeit wieder freigegeben.
Reinigung entfernt Schmutz und mit ihm einen Teil der Mikroorganismen. Desinfektion reduziert Krankheitserreger gezielt auf ein unbedenkliches Maß – mit einem Mittel, dessen Wirkungsbereich zum Erreger passt, in der richtigen Konzentration und Einwirkzeit. Oft geschieht beides in einem Arbeitsgang als desinfizierende Reinigung; sichtbare Verunreinigungen wie Blut werden vorher entfernt.
Eine Schlussdesinfektion wird durchgeführt, wenn ein Patient oder Bewohner mit einer ansteckenden Erkrankung ein Zimmer verlässt – nach Entlassung, Verlegung oder Tod. Ziel ist, dass die nächste Person kein Risiko übernimmt. Welche Erreger das betrifft und wie genau vorzugehen ist, regelt der Hygieneplan der Einrichtung.
Das hängt vom Erreger und vom Anlass ab. Grundlage sind Mittel mit geprüfter Wirksamkeit für den jeweiligen Wirkungsbereich. Ordnet das Gesundheitsamt eine Desinfektion an, dürfen nur Mittel und Verfahren aus der Liste des Robert Koch-Instituts verwendet werden. Für die routinemäßige Desinfektion in Praxen und Pflege gilt die VAH-Liste als Auswahlhilfe; maßgeblich ist der Hygieneplan der Einrichtung.
Ja. Nach einem Infektionstransport oder einer Überführung müssen Fahrzeuge gezielt desinfiziert werden – vor allem Trage, Kontaktflächen und Patienten- oder Sargraum. Maßgeblich ist der Hygieneplan des Betreibers. S&C Service bietet Rettungsdiensten, Krankentransportunternehmen und Bestattern diese Desinfektion an, auch als feste Zusammenarbeit.
Das hängt von Fläche, Verschmutzung und Mittel ab. Bei der routinemäßigen Desinfektion dürfen Flächen wieder benutzt werden, sobald sie trocken sind. Bei einer Schlussdesinfektion und nach sichtbarer Verunreinigung wird dagegen die volle Einwirkzeit des Mittels abgewartet. Eine seriöse Zeitangabe gibt es deshalb erst, wenn klar ist, welcher Erreger und welche Räume betroffen sind.
Desinfektionsmittel sind Biozide und werden so angewendet, dass niemand gefährdet wird: in der vorgeschriebenen Konzentration, mit Schutzausrüstung und – je nach Mittel – mit Lüftung oder Sperrung des Bereichs bis zum Ablauf der Einwirkzeit. Wer wann wieder in einen Raum darf, wird vorher abgesprochen.
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